Ein Schadengutachten ist die Basis zur Regulierung von Sach- und Vermögensschäden und beinhaltet die folgenden Punkte:
Feststellung des Reparaturumfangs an beschädigten Kraftfahrzeugen aller Art und Beurteilung der Reparaturwürdigkeit.
Festlegung des sach- und fachgerechten Reparaturwegs unter Berücksichtigung der modernsten Instandsetzungstechniken und der Wirtschaftlichkeit.
Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben; ist keine Reparaturfirma bekannt, wird mit durchschnittlichen, ortsüblichen Stundenverrechungssätzen kalkuliert.
Kalkulation der Wertminderung.
Angabe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer; Stellungnahme zur Möglichkeit einer Notreparatur und deren Kosten.
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes; Ermittlung des Restwertes unter Berücksichtigung der Restwertbörsen; Stellungnahme zum merkantilen Minderwert.
Aussagekräftige digitale Foto-Dokumentation zur Beweissicherung.
Andreas Franke
KFZ-Sachverständiger
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