Die Erstellung des Gutachtensvom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich, mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken zu erteilen, aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder gar nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten. § 4 Zahlungsbedingungen Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zzgl. gegebenenfalls einer Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorartabelle des AN ist auszugsweise als Anhang diesen AGB beigefügt und kann in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros eingesehen werden. Im Grundhonorar sind die Nebenkosten nicht enthalten. Das Honorar bei Fahrzeugbewertungen ist der ausliegenden internen “Honorartabelle für Bewertungen” zu entnehmen. Beratungen, oder Gutachten nach Zeitaufwand werden mit einem Stundensatz von derzeit € 85,00 Netto berechnet. Kosten für die Erstellung von Gutachten bzw. Schadensberichten für Havarie-, Transport- und Ladungsschäden sind dem Kostenblatt für Havarieschäden zu entnehmen. Rechnungsprüfungen und Nachbesichtigungen gelten als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen berechnet. De- und Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Gerichtsaufträge werden nach dem JVEG abgerechnet. Sofern dem AN Fremdkosten entstehen, sind diese mit dem AG im Voraus zu besprechen und werden dem AG ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, z.b. Zeuge vor Gericht zu Beweissicherungszwecken oder gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem dieser AGB beigefügten Stundensatz fällig.
Auftragsstornierungen sind schriftlich oder per Email mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen sind in voller Höhe fällig.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der AG das Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und ein Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung und Inhalt der Haftpflicht- und Kaskogutachten entsprechen den Richtlinien.
Der Versand an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
Der AN ist verpflichtet den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des KFZ-Sachverständigenbüros Reinhard Johanning Amtsgericht Bad Oeynhausen und der Sitz des KFZ-Sachverständigenbüros Andreas Franke Amtsgericht Minden. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit alles sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Andreas Franke
KFZ-Sachverständiger
Am Königsacker 9
32425 Minden
Tel. 0571 648 25 20
Fax 0571 648 25 21
info@sv-andreas-franke.de
In Bürogemeinschaft mit SV-Johanning:
Reinhard Johanning
KFZ-Sachverständiger und Havariekommissar
Alter Bahndamm 25
32609 Hüllhorst
Tel. 05744 920 308
Fax 05744 509 97 72
info@sv-johanning.de